Adieu, 3G-Netz
Bereit für die Zukunft mit 4G und 5G
Vor gut 20 Jahren wurde 3G als dritte Mobilfunk-Generation eingeführt. Was damals brandneu war, ist heute veraltet. Deshalb schaltet Swisscom das 3G-Netz auf Ende 2025 ab. Die Abschaltung wird dann innert weniger Wochen stattfinden.
Mit der Abschaltung von 3G werden Ressourcen für die leistungsfähigeren und moderneren 4G- und 5G-Technologien frei – damit Sie jederzeit ein starkes Netz geniessen können.

Finden Sie heraus, ob Sie betroffen sind
Ist Ihr Gerät betroffen, werden Sie von uns benachrichtigt. Zudem können Sie jederzeit eine kostenlose Abfrage per SMS mit Ihrem Gerät machen.
So einfach geht’s: Schreiben Sie eine kostenlose SMS an die Nummer 444 mit dem Stichwort «3G». Sie erhalten direkt eine Antwort-SMS mit einer Erklärung, ob und wie Sie betroffen sind.
Was Sie noch über die 3G-Abschaltung wissen sollten
Nicht jedes Gerät ist in gleichem Masse von der Abschaltung betroffen. Ist Ihr Gerät betroffen, informieren wir Sie. Alternativ können Sie die kostenlose SMS-Abfrage nutzen, um herauszufinden, ob Sie betroffen sind.
Gerät wechseln
Manche Geräte verfügen nicht über die technischen Voraussetzungen, um das 4G- oder 5G-Netz nutzen zu können. Davon betroffen sind verschiedenste Geräte wie Smartphones und andere Mobiltelefone, aber auch Smart Watches, Tablets oder IoT-Geräte.
Nicht alle Geräte sind vollständig betroffen: mit manchen Geräten können Sie nach der 3G-Abschaltung noch telefonieren, aber keine Daten nutzen – bei anderen geht gar nichts mehr. Bei vielen Geräten funktionieren nach der Abschaltung von 3G auch Notrufe nicht mehr. Mit einer kostenlosen SMS mit Stichwort «3G» an die Nummer 444 erhalten Sie Klarheit.
Software-Update
Manche Geräte benötigen ein Software-Update, damit sie auch nach der 3G-Abschaltung weiterhin wie gewohnt funktionieren. Auf der Geräteseite von Swisscom können Sie Ihr Gerät auswählen und sich eine Anleitung zur Durchführung des Software-Updates anschauen.
Sie können Ihr Gerät nicht finden oder es steht keine Anleitung zur Verfügung? Dann wenden Sie sich bitte an den Gerätehersteller.