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Ist die Geräte-Ratenzahlung übertragbar?

Nein. Die Geräte-Ratenzahlung ist mit dem dazugehörigen Abovertrag verbunden. Falls ein Inhaberwechsel für dieses Abo stattfindet, hat dies die Kündigung der Geräte-Ratenzahlung zur Folge. Damit werden alle noch offenen Raten in einer Summe mit der Abschlussrechnung fällig.